Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist es nach längerer Diskussion und einigen Korrekturen endlich soweit: die neue, deutlich verbesserte Förderstruktur für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle wird vom Bundesrat beschlossen. Somit kann das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das diese Regelungen beinhaltet, fristgerecht zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Wir sehen hierin einen deutlichen Fortschritt für die Mitarbeiterbeteiligung, auch wenn im Diskussionsprozess Abstriche zu verzeichnen waren. Dafür wurden aber auch längst überfällige und von uns immer wieder geforderte Änderungen umgesetzt, die z.B. den Bereich der Förderung der Vermögensbildung betreffen. Sie machen die Mitarbeiterbeteiligung für sehr viele Beschäftigte in den unteren und mittleren Einkommensgruppen nun wirklich nutzbar.
Insgesamt werden wir nun die nachfolgenden Eckpunkte zugrunde legen können:
- Der Steuerfreibetrag zur Finanzierung von Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 (39) EStG) wird von € 1.440 auf € 2.000 erhöht.
- Eine zusätzliche Einkommensgrenze für Entgeltumwandlung in Beteiligungen sowie eine Sperrfrist sind nicht mehr vorgesehen.
- Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsbesetz (VermBG), bis zu denen eine Sparzulage von 20% auf den VL-Sparbetrag von € 400 p.a. erlangt werden kann, werden verdoppelt und betragen damit € 40.000 bei alleiniger Veranlagung und € 80.000 bei gemeinsamer Veranlagung.
- Für Startup-Unternehmen (mit einer Bestandszeit von bis zu 15 Jahren) wird im Rahmen des § 19a EStG auch die Gewährung vinkulierter Anteile steuerfrei gestellt.
Wir denken, dass wir mit diesen Eckpunkten recht zufrieden in die Zukunft gehen können.
Wir bieten Ihnen die Teilnahme an einem kostenfreien Webinar an, in dem wir im Detail über die Neuregelung informieren. Informationen und Anmeldungsmöglichkeit finden Sie hier>>
Verweisen wollen wir aber auch auf unsere ausführlichen Darstellungen auf unserer Homepage zur Mitarbeiterbeteiligung, die Sie hier>> finden.
Vermutlich haben Sie aber auch weitere Fragen, wenn Sie Ihr derzeitiges Beteiligungsmodell anpassen wollen oder die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung grundsätzlich planen. Diese beantworten wir Ihnen gerne!
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